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03. Mai 2017

Trinkwasser

Neues Lebensmittelrecht in Kraft

Mehr Schutz für die Gesundheit und vor Täuschung, weniger Barrieren für den Handel: Dies sind gemäss einer Mitteilung des Bundes die Kernpunkte des neuen Schweizer Lebensmittelrechts, das seit dem 1. Mai 2017 in Kraft ist.

Unter das neue Recht fällt auch das Trinkwasser, das im neuen Lebensmittelgesetz als  Wasser für den menschlichen Konsum aufgeführt ist. Auf Verordnungsstufe gibt es neu die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV).  In ihr sind neu auch die mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an Trinkwasser aufgeführt. Als einen Vorteil für die Konsumenten bezeichnet der Bund beim neuen Recht die national einheitliche Regelung der Kontrollen von Dusch- und Badewasser.

Die neue Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen (W12), die der SVGW erarbeitet hat und die am 10. Mai an SVGW-Wasserfachtagung vorgestellt wird, entspricht auch den neuen gesetzlichen Vorgaben.

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