Die Bundeskanzlei hat die Vernehmlassung zu den Verordnungen eröffnet, die das Parlament im Herbst als erstes Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 beschlossen hat. Das gab die Kanzlei letzte Woche bekannt. Folgende Änderungen stehen zur Diskussion: Eine Totalrevision der Energieverordnung sowie Teilrevisionen der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen und der Stromversorgungsverordnung.
Der SVGW prüft eine eigene Stellungnahme. Die Vernahmlassungsfrist läuft bis zum 8. Mai 2017.
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