Am 1. Mai 2017 tritt das neue Schweizer Lebensmittelrecht in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung von letzter Woche entschieden, wie er in einer Medienmitteilung bekannt gab. Der Bund verspricht sich vom neuem Recht eine erhöhte Transparenz, welche die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung schützt, und einen vereinfachten Handel.
Unter das neue Recht fällt auch das Trinkwasser, das im neuen Lebensmittelgesetz als Wasser für den menschlichen Konsum aufgeführt ist. Auf Verordnungsstufe gibt es neu die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV). In ihr sind neu auch die mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an Trinkwasser aufgeführt.
Der SVGW hat im Vorfeld Stellung zum neuen Recht bezogen. Er taxierte es als gut, bemängelte jedoch unter anderem, dass Vorgaben fehlen, was zu tun ist, wenn die Höchstwerte im Trinkwasser überschritten werden, oder dass Installationen, die der Wasserverteilung dienen, nicht mehr als Bedarfsgegenstände gelten.
Der SVGW wird seine Ausbildung dem neuen Lebensmittelrecht anpassen und bei dessen Umsetzung sich weiter für die Anliegen der Versorger stark machen.
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