"Der Begriff 'Emissionen in die Umwelt' erfasst u. a. das Freisetzen von Produkten oder Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten und von in diesen Produkten enthaltenen Wirkstoffen in die Umwelt, sofern dieses Freisetzen unter normalen oder realistischen Bedingungen der Anwendung des Produkts oder des Stoffes tatsächlich stattfindet oder vorhersehbar ist." Das hält der Europäische Gerichtshof in einer Medienmitteilung diese Woche fest, in der er sein Urteil zu zwei Rechtsachen begründet, bei der eine das bekannte Pestizid Glyphosat betrifft. Das bedeutet, dass der Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses nicht vorgebracht werden kann, um die möglichst umfassenden Verbreitung von Umweltinformationen einzuschränken. Der Gerichtshof hebt damit eine Erklärung der EU-Kommsion auf, die mit Hinweis auf die Schutzwürdigkeit der Herstellerrechte einen Teil der beantragten Informationen als nicht veröffentlichungspflichtig erklärt.
Der europäische Wasserverband EurEau, zu dem auch der SVGW zählt, äussert sich kritisch zum Pflanzenschutzmittel Glyphosat. Denn dieses und sein Abbauprodukt AMPA findet man regelmässig in europäischen Gewässern. EurEau drängt darauf, dass alle Fragen zu möglichen Gesundheitsrisiken von Glyphosat und AMPA geklärt werden.
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