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21. November 2016

Wasserversorgung

Verfassungsmässiges Recht auf Trinkwasser in Slowenien

Als erstes Land in der Europäischen Union hat Slowenien dem Recht auf Trinkwasser Verfassungsrang gegeben, wie verschiedene Medien berichteten. Die Abgeordneten des Parlaments in Ljubljana votierten letzte Woche einstimmig für den Zusatz zur Verfassung, wonach "jeder das Recht auf Trinkwasser" hat und dieses "keine Ware" ist.

Aus Sicht des SVGW ist die Wasserversorgung eine öffentliche Aufgabe, bei der die Bestimmungshoheit bei den Gemeinden liegen muss. Eine Gemeinde kann die Wasserversorgung auch delegieren, wobei sie weiterhin die Verantwortung für die sichere Versorgung trägt. Verschiedene Schweizerische Beispiele zeigen aus Sicht des Vereins, dass sowohl private Genossenschaften, Aktiengesellschaften und Holdings bis zu öffentlich-rechtlichen Betrieben gut funktionierende Organisationsformen sind.

Der SVGW hat seine Position zu Privatisierung in einem neuen Positionpapier "Freihandelsabkommen und die Gefahr der erzwungenen Trinkwasserversorgungs-Privatisierung" kürzlich dargelegt.

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