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07. Oktober 2016

Leitungen und Schächte

Neue Entschädigungsansätze

Die Entschädigungsansätze für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland, die seit über 20 Jahren auf gemeinsamen Empfehlungen des VSE, VSA und SVGW sowie des Schweizerischen Baumeisterverbandes basieren, wurden neu bestimmt und gelten ab 2016.

Die Entschädigungsansätze umfassen die Abgeltung des Einkommensausfalls als Folge der Ertragseinbusse und des Mehraufwandes beim Schacht sowie eine Vergütung für das Durchleitungsrecht, welches grundsätzlich folgende Elemente umfasst:

  • das dingliche Recht, eine Leitung zu erstellen und zu unterhalte
  • das Recht zur jederzeitigen Vornahme von Kontroll-, Reparatur- und Unterhaltsarbeiten
  • das Recht resp. die Pflicht zur Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch
  • die Verpflichtung alles zu unterlassen, was den Bau und Betrieb sowie die Überwachung der Anlage gefährdet oder stört
  • die Verpflichtung zur Überbindung der Dienstbarkeit auf den Rechtsnachfolger

Die Entschädigungsdauern betragen für Schächte 25 Jahre und für Leitungen 50 Jahre. Die Entschädigung soll aus Gründen der einfacheren Handhabung jedoch mit einer Einmalzahlung entrichtet werden, weshalb ein Kapitalisierungssatz zur Anwendung kommt. Infolge des aktuellen Zinsumfeldes ist dieser innert kurzer Zeit von 3.5% auf aktuell 1.125% gefallen. Dies wiederum hat eine markante Erhöhung der einmaligen Entschädigungsansätze zur Folge.Die Empfehlungen gelten für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland ausserhalb von Bauzonen. Vor der Anwendung der Empfehlung ist zu prüfen, ob vorrangige kantonale oder kommunale Richtlinien bestehen.

Die neuen Entschädigungsansätze sind in detaillierter Form auf der Webseite des SVGW zu finden: www.svgw.ch/ES16_d Die Entschädigungsansätze werden grundsätzlich alle zwei Jahre an die Teuerung und an die Zinsentwicklung angepasst. Der SVGW wird seine Mitglieder rechtzeitig über entsprechende Anpassungen

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