Die Entschädigungsansätze umfassen die Abgeltung des Einkommensausfalls als Folge der Ertragseinbusse und des Mehraufwandes beim Schacht sowie eine Vergütung für das Durchleitungsrecht, welches grundsätzlich folgende Elemente umfasst:
Die Entschädigungsdauern betragen für Schächte 25 Jahre und für Leitungen 50 Jahre. Die Entschädigung soll aus Gründen der einfacheren Handhabung jedoch mit einer Einmalzahlung entrichtet werden, weshalb ein Kapitalisierungssatz zur Anwendung kommt. Infolge des aktuellen Zinsumfeldes ist dieser innert kurzer Zeit von 3.5% auf aktuell 1.125% gefallen. Dies wiederum hat eine markante Erhöhung der einmaligen Entschädigungsansätze zur Folge.Die Empfehlungen gelten für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland ausserhalb von Bauzonen. Vor der Anwendung der Empfehlung ist zu prüfen, ob vorrangige kantonale oder kommunale Richtlinien bestehen.
Die neuen Entschädigungsansätze sind in detaillierter Form auf der Webseite des SVGW zu finden: www.svgw.ch/ES16_d Die Entschädigungsansätze werden grundsätzlich alle zwei Jahre an die Teuerung und an die Zinsentwicklung angepasst. Der SVGW wird seine Mitglieder rechtzeitig über entsprechende Anpassungen
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