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03. Oktober 2016

Stellungnahme SVGW

Ein Pestizidrisikoreduktionsplan, der seinen Namen nicht verdient

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches kritisiert den vorliegenden Entwurf des Bundes für einen nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel scharf. Auch wenn die Stossrichtung stimmt, enthält der Plan viel zu wenig Vorgaben und Massnahmen, um die vorhandenen Defizite und Probleme gerade auch im Bereich der Wasserversorgung zu lösen.

Der SVGW hat seine Kritik in seiner Stellungnahme, die er seinen Mitgliedern auf dem Intranet zur Verfügung stellt, ausgeführt und mehrer Änderungen vorgeschlagen. Die Frist für die Vernehmlassung läuft noch bis Ende Oktober. Der SVGW fordert seine Mitglieder und die weiteren Wasserversorgungen dazu auf, auch selber Stellung zu beziehen.

Der SVGW bemängelt, dass der vorgeschlagene Aktionsplan die Kostenwahrheit sowie das Verursacherprinzip nicht berücksichtigt und keine ernsthafte Vision eines längerfristigen Entwicklungsziels enthält. Zudem können mit den vorgeschlagenen Massnahmen nicht einmal die geltenden gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden. Beispielsweise sieht der Plan nur eine Halbierung der Überschreitungen der Anforderungswerte in der Gewässerqualität vor. Das heisst, der Plan toleriert, dass nur in der Hälfte der Fälle Gesetzeskonformität erreicht wird, statt deren Einhaltung zu verlangen.

Der SVGW konkretisiert darum auch in seiner Stellungnahme den Ressourcenschutz für Trinkwasser basierend auf dem Vorsorgeprinzip und fordert wirksame und messbare Massnahmen zum Schutze der Trinkwasserressourcen. Dabei sollen die für Trinkwasserzwecke nutzbaren Grundwasservorkommen vor nachteiligen Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungen wirkungsvoll und nachhaltig geschützt werden. Die Grundwasservorkommen enthalten folglich keine künstlichen, langlebigen Stoffe, die von Pflanzenschutzmitteln stammen. Um dieses Ziel zu erreichen, verlangt der SVGW als eine Massnahme auf den Pflanzenschutzmitteleinsatz in den Schutzzonen S2 und S3 zu verzichten. Zudem müssen für belastete Zuströmbereiche geeignete Gewässerschutzmassnahmen inklusive Wirkungskontrollen festgelegt und umgesetzt werden.

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