"Biogas, Biowasserstoff und synthetisches Gas müssen bei der von der Gasbranche eingesetzten Clearingstelle angemeldet werden, wenn sie
den Bestimmungen der Richtlinie des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches vom März 201610 für die Einspeisung von erneuerbaren Gasen (Richtlinie G13) entsprechen und über eine feste Verbindung ins Erdgasnetz eingespeist und gemessen werden."
So steht es in der neuen Mineralölsteuerverordnung, die der Bund diese Woche zusammen mit dem überarbeiteten Mineralölsteuergesetz in der amtlichen Sammlung Nr. 67 publiziert hat. Diese explizite Erwähnung der G13 entspricht den Anliegen des SVGW wie auch die Anerkennung von Wasserstoff und synthetischen Kohlenwasserstoffen aus erneuerbaren Energieträgern als biogene Treibstoffe. Er hätte es aber bevorzugt, wenn im Gesetz der Begriff "biogene Treibstoffe" durch "Treibstoffe aus erneuerbaren Energieträgern" ersetzt worden wäre.
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