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27. Juni 2016

Schiefergas-Förderung

Strenge Regeln für Fracking in Deutschland

Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas ist bis auf weiteres nicht zulässig. Erlaubt sind vier Probeborungen zu wissenschaftlichen Zwecken.

Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, dem der deutsche Bundestag letzte Woche zugestimmt hat. Ziel des Fracking-Regelungspakets sei es, Umwelt und Gesundheit vor den Risiken des Einsatzes dieser Technologie zu schützen, teilte die Bundesregierung mit

Der deutsche Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem sowohl die Wasserversorger als auch die Unternehmen der Gaswirtschaft organisiert sind, ist erleichtert über die Verabschiedung des Fracking-Gesetzespaketes. Er sieht in diesem einen Beitrag zum Schutz der Trinkwasserressourcen. Auch die Bodensee-Wasserversorgung begrüsst das Regelungspaket zu Fracking, insbesondere dass die absolute Priorität des Trinkwassers festgeschrieben wird. 

In der Schweiz ist Fracking gesetzlich nicht explizit geregelt. Der SVGW hat dazu im letzten Jahr ein Argumentarium verfasst, das er im Intranet veröffentlichte. Er hält dort fest, dass aufgrund des Vorsorgeprinzips überall dort, wo genutzte oder nutzbare Trinkwasserressourcen vorhanden sind, auf das Fracking zu verzichten ist. Der SVGW spricht sich jedoch nicht für ein generelles Fracking-Verbot aus.

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