Die Schweiz ist in der privilegierten Lage, dass sie viel qualitativ hochwertiges Rohwasser für die Trinkwassernutzung aufweist. So kann rund ein Drittel des gewonnenen Trinkwassers ohne Aufbereitung ins Versorgungsnetz eingespeist werden, für ein weiteres Drittel genügt eine einstufige Desinfektion-Behandlung. Diese gute Ausgangslage der Versorger hängt zum Teil damit zusammen, dass die Trinkwasserversorger mit Fassungen im Wald davon profitieren, dass das Regenwasser hier gut gefiltert wird.
Diese Situation führt aber auch immer wieder zu Begehrlichkeiten durch die Waldbesitzer. So schrieb der Verband der Waldeigentümer „WaldSchweiz“ zum Internationalen Tag des Waldes am 21. März, dass sie sich für eine Abgeltung der Trinkwasserleistung des Waldes und ihrer damit verbundenen Mehraufwände einsetzen. Denn die Nutzniesser (Trinkwasserfassungen) würden jährlich Aufbereitungskosten in Millionenhöhe sparen, während die Mehrheit der Forstbetriebe im Wald Verluste schrieben..
Der SVGW lehnt solche Forderungen entschieden zurück. Der Hauptgrund dafür ist, dass sie dem Verursacherprinzip widersprechen. So sollten nicht die belastet werden, die sauberes Wasser nutzen, sondern die, welche es belasten. Dass die Vermeidung von Belastungen zu gewissen Einschränkungen bei der Nutzung führt, kann man auch aus der Waldgesetzgebung ableiten. Die Waldgrundeigentümer sind gemäss Art. 20, Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) gehalten, den Wald so zu bewirtschaften, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann. Weitere gesetzliche Einschränkungen ergeben sich aus dem Gewässerschutzgesetz (GSchG) und der dazugehörenden Verordnung, wo unter anderem steht "Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden“.
Die Nutzniesser des sauberen Wassers sind zudem nicht, wie suggeriert wird, einfach die Wasserversorger, sondern die Allgemeinheit. Denn die gebührenfinanzierten Wasserversorgungen sind keine private Firmen und verpflichtet kostendeckend sowie nicht gewinnorientiert zu wirtschaften. Würde man die Gebühren zugunsten der Waldwirtschaft erhöhen, wäre das eine Quersubventionierung, die einer Steuer entspricht. Wenn die Waldwirtschaft zukünftig also mit Steuergeldern zu unterstützen ist und die Verantwortlichen nach solchen Subventionen verlangen, dann sollen sie das Kind beim Namen nennen und eine entsprechende Forderung stellen.
Aus Sicht des SVGW ist es nicht primär die Waldwirtschaft, die fĂĽr sauberes Wasser sorgt, sondern der Wald selber und dieser soll so bewirtschaftet werden, dass er seine Funktionen erfĂĽllt. Der Verein empfiehlt darum auch den Wasserversorgern, keine pauschalen Entschädigungen an Waldbesitzer zu zahlen. Die Ausnahme ist, wenn fĂĽr eine Fassungszone S1 formell enteignet wird oder spezielle und weitergehende Nutzungseinschränkungen fĂĽr beide Partner sinnvoll sind. Bei der Enteignung ist eine Entschädigung obligatorisch und vom Fassungsinhaber zu tragen. Â
Der internationale Weltwassertag selbst ist dem Thema "Water and Jobs" gewidmet. In der Schweiz generieren gemäss der SVGW-Statistik die Aufgaben der Wasserversorgungen Arbeit für rund 3000 Vollzeitäquivalente. Dazu sichert die Branche natürlich zusätzliche Arbeitsplätze in Firmen, die in Planung, Bau und Unterhalt der Trinkwasserversorgungen involviert sind.
SVGW
Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW ist die nationale Wissens-, Fach- und Netzwerkorganisation der Gas- und Wasserversorgungen und zählt um die 1100 Mitglieder. Für die Geschäftsstelle sind in Lausanne, Bellinzona, Schwerzenbach und Zürich rund 50 Mitarbeitende tätig. Der SVGW erstellt Richtlinien, bietet Berufsbildung und Beratung an, zertifiziert Produkte, Unternehmen und Personen und übernimmt staatsentlastende Überwachungsaufgaben. Damit trägt er massgeblich zur nachhaltigen Versorgung mit Erd-/Biogas und Trinkwasser bei.
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW
Urs Kamm, Leiter Bereich Wasser
Tel.: 044 288 33 67, E-Mail: u.kamm[at]svgw.ch
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