Der Schweizer Preisüberwacher Stefan Meierhans kündigte an seiner Jahresmedienkonferenz Ende Februar an, dass er seine Aktivitäten insbesondere auf angemessene Preise und Gebühren für die Basisinfrastrukturen wie die Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung fokussieren will. Damit möchte er Konsumentinnen und Konsumenten und kommerzielle Nachfrager nicht bloss vor überhöhten Preisen schützen, sondern auch einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz leisten. Kompetitive Preise für Vorleistungen und eine moderate Gebührenbelastung seien essentiell, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Schweiz zu erhalten und einer Produktionsverlagerung ins Ausland entgegenzutreten.
Grundsätzlich gilt, dass Wasserversorgungen, bei denen die Gemeinde oder eine übergeordnete Instanz die Gebühren festlegt, verpflichtetsind, dem Preisüberwacher vor dem definitiven Entscheid für eine Gebührenänderung die entsprechenden Unterlagen zur Stellungnahme zu unterbreiten. Damit soll die zuständige Behörde in Kenntnis der Empfehlung des Preisüberwachers entscheiden können. Legen Gemeindeverbände oder eine ausgegliederte Aktiengesellschaft die Tarife unabhängig fest, müssen sie nicht zwingend die Gebühren dem Preisüberwacher vorgängig zur Prüfung unterbreiten. In diesem Fall kann jedoch der Preisüberwacher diese Gebühren jederzeit prüfen und wenn er diese als zu hoch einstuft, gegebenenfalls auch verfügungsweise eine Senkung veranlassen.
Da die Tarife stark variieren, unterhält die Preisüberwachung eine spezielle Website mit einem Preisvergleich für die einwohnerreichsten Schweizer Gemeinden.
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