Plattform für Wasser, Gas und Wärme
News
09. März 2016

Pflanzenschutzmittel

Schutzdistanz unbedingt beibehalten

Der SVGW kritisiert den Entwurf für eine neue Wegleitung für Sprühflüge, welcher unter der Leitung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) auf dieses Jahr hin erstellt wurde. Neben grundsätzlich Vorbehalten gegenüber dem Sprühen von Pflanzenschutzmitteln durch Luftfahrzeuge - da eine Beeinträchtigung der benachbarten Umgebung nur schwer zu vermeiden ist  - erachtet der Verein aus Sicht des Gewässerschutzes die vorgeschlagene Verringerung der bishherigen Schutzdistanz von 60m auf 30m als inakzeptabel. Auch dass eine Abdrift von bis zu 10% der aktiven Substanz ausserhalb des Spritzperimeters erlaubt sind, darf nicht hingenommen werden. Denn von der Abdrift könnten Grundwasserschutzzonen betroffen sein.

Dem SVGW ist es als Branchenverband der Wasserversorgungen wichtig, die natürlichen Wasserressourcen vor unnötigen anthropogenen Einflüssen zu schützen und dies im Sinne des Vorsorgeprinzips, da eine Verhinderung einer Wasserverschmutzung meist günstiger ist als eine aufwändige spätere Aufbereitung. Den Wasserversorgern ist es ein zentrales Anliegen, dass jeglicher Pestizideintrag innerhalb der Grundwasserschutzzonen, und auf jeden Fall innerhalb der S1 und S2 verhindert wird. Der SVGW wird sich auch zukünftig vehement für ein Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in diesen Schutzzonen stark machen.

Für den SVGW ist nicht nachvollziehbar, dass die Sprühflüge überstürzt neu geregelt werden sollen, unmittelbar bevor der Bundesrat im April 2016 den «Schweizer Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» vorlegen will. Das Geschäft gehört nach Meinung des SVGW ebenfalls in diesen Aktionsplan.

Kommentar erfassen

Kommentare (0)

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.