Das Bundesamt für Landwirtschaft informierte Ende Januar in seinem Newsletter über die gezielte Überprüfung von in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmitteln. Im vergangenen Jahr überprüfte es 88 Pflanzenschutzmittel. Bei rund 20 Anwendungen verbot es den Einsatz in der Grundwasserschutzzone S2, teilweise auch in Karstgebieten. Der SVGW fordert ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S2. Mit ein Grund für diese Forderung ist, dass die Überprüfungen der Pflanzenschutzmittel im Nachhinein immer wieder neue Risiken aufzeigen.
Ziel des Bundesamtes ist gemäss eigenen Angaben aufgrund von neuen Forschungsdaten die Anwendungsvorschriften zu aktualisieren. Sei das Risiko zu gross, werde die Bewilligung zurückgezogen.
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