Sie gebe damit ihrer Überzeugung Ausdruck, dass das Hauptproblem beim Vollzug des Gesetzes liege und nicht bei den Bestimmungen an sich, teilte die Kommission mit. Die Kommission sprach sich aber gegen Standesinitiativen aus, die eine Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung verlangen. Zudem lehnte sie die parlamentarische Initiative Parmelin ab, die verlangt, dass die Ausscheidung der Gewässerräume Sache der Kantone und nicht des Bundes sein soll.
06.11.15 Ergänzung
Rund eine Woche später befasste sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates mit der Renaturierung von Fliessgewässern. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragte sie, der parlamentarischen Initiative 14.455 von Nationalrat Schibli Folge zu geben. Diese verlangt, die Rechtsgrundlagen im Bereich der Raumplanung und des Gewässerschutzes so zu ändern, dass bei der Gewässerrevitalisierung weder landwirtschaftliche Nutzflächen noch Bauzonen beeinträchtigt werden.
Aus Sicht des SVGW ist ein effektiver Gewässerschutz wichtig, da intakte Gewässer an manchen Orten eine wichtige Voraussetzung für die Gewinnung des Trinkwassers mit einfachen Aufbereitungsverfahren sind.
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