Doch neue Untersuchungen der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kanton Aargau zeigen: Rückstände des Wirkstoffes Glyphosat sind die Nummer 1 der Pestizid-Belastungen in den Gewässern. Die höchsten Konzentrationen werden zwar bei heftigem Regen gemessen. Doch auch während der längeren, trockenen Witterung ist Glyphosat aus den Abwasserreinigungsanlagen in die Gewässer gelangt.
Im Aargau hat ein Verbot für Glyphosat nicht Priorität. Vielmehr sei der richtige Umgang mit den Substanzen wichtig. Das bedeute, dass Pflanzenschutzmittel nur auf humusierten Flächen und nur bei längerer, trockener Witterung angewendet werden dürfen und die genaue Dosierung gemäss Packungsbeilage befolgt werden muss. Sprühgeräte sollte man nicht im Spülbecken oder auf dem Vorplatz auswaschen oder ausleeren und allfällige Wirkstoffreste müssen in die Verkaufsstelle zurückgebracht werden.
Der SVGW ist sich dieses Problems bewusst und fordert seit längerem, die Gewässerschutzgesetzgebung konsequent umzusetzen. Insbesondere haben die folgenden Punkte Priorität:
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