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26. Mai 2015

Symbol gewässergefährdend

Gefahrensymbole ab 1. Juni in Kraft

Ab 1. Juni 2015 dürfen neu hergestellte chemische Produkte in der Schweiz nur noch mit den neuen Gefahrensymbolen versehen werden.

Für die Wasserversorger relevant ist das Symbol gewässergefährdend. Es besagt, dass die entsprechenden Produkte Wasserorganismen wie Fische, Wasserinsekten, und Wasserpflanzen in geringen Konzentrationen schädigen können.

Damit passt sich die Schweiz dem internationalen System "Globally Harmonized System" (GHS) an, das weltweit dieselben Gefahrensymbole verwendet. Bereits produzierte Produkte können noch bis 2017 mit der bisherigen Kennzeichnung verkauft werden.

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