Bei der Bewilligung der Anlagen gilt es unter anderem den Schutz der Grund- und Trinkwasservorkommen zu beachten. Das Amt für Umwelt des Kantons Solothurn hat darum eine neue Richtlinie publiziert, welche die Zulässigkeit von Erdwärmesonden und Grundwasserwärmenutzungen regelt.
Die Richtlinie hält explizit fest, dass der Schutz des Grundwassers und der Trinkwassergewinnung immer Vorrang hat. Sie enthält auch ganz konkrete Vorgaben, dass beispielsweise Grundwasserwärmenutzungen eine Leistung von 50 kW nicht überschreiten dürfen oder dass das zurückgeführte Wasser gegenüber dem natürlichen Zustand nicht mehr als 3°C erwärmt werden darf.
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