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31. Oktober 2014

Marke "Schweiz"

Schnapsidee bei Swissness-Verordnung

Die kleinen Bierhersteller sind zurecht empört (vgl. Handelszeitung "Swissness-Gesetz gefährdet Schweizer Biermarken"). Denn gemäss dem Entwurf für die "Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe "Schweiz" für Lebensmittel (HASLV)" können sie ihr Produkt nicht mit der Marke "Schweiz" versehen, wenn sie bei ihrem wichtigsten Rohstoff, dem Wasser, Trinkwasser anstelle von Mineral- oder Quellwasser verwenden. So steht dort zur Berechnung des erforderlichen Mindestanteils schweizerischer Rohstoffe: "Wasser wird von der Berechnung ausgeschlossen, soweit es nicht natürliches Mineralwasser oder Quellwasser ist."

Natürlich gibt es Gründe, Wasser allgemein als Rohstoff für Schweizer Getränke nicht anrechnen zu lassen. So ist fraglich, ob ein Bier, bei dem von den Rohstoffen nur das Wasser aus der Schweiz stammt die Marke Schweiz verdient. Aus Sicht der Wasserversorgungen ist aber überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, wieso Quellwasser schweizerischer sein soll als Trinkwasser, gerade auch in Hinblick auf die Tatsache, dass ein Grossteil des Trinkwassers hierzulande nicht oder nur wenig aufbereitet werden muss. Die Formulierung zum Rohstoff Wasser in der Verordnung ist daher eine gesetzgeberische Schnapsidee unter der kleine Bierbrauer ohne eigene Quelle leiden und die auch dem Trinkwasser, welches eigentlich Schweizer Qualität par excellence darstellt, nicht gerecht wird. Vielleicht ist aber noch nicht Hopfen und Malz verloren. Denn bei der Bereinigung der Verordnung wird hoffentlich der Passus zum Wasser geändert.

Swissness-Seite des Bundes

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