Sie spricht sich für für den Verbleib dieser Areale im weiteren Verfahren aus, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt.
Beide Areale liegen im Gewässerschutzbereich Au, also einem Bereich, wo nutzbares Grundwasser vorliegt. Die nächsten Grundwasserfassungen liegen mehr als ein Kilometer entfernt. Basierend auf den durchgeführten Regionalkonferenzen wird festgehalten, dass unter anderem folgende Aspekte vertieft betrachtete werden sollten:
Im weiteren Verlaut des Auswahlverfahrens führt die Nagra bautechnische Risikoanalysen durch und erstellt ein Pflichtenheft für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Weiter erfolgen provisorische Sicherheitsanalysen und ein sicherheitstechnischer Vergleich. Voraussichtlich 2017 wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Die definitive Standortwahl erfolgt innerhalb des Rahmenbewilligungsverfahren, welches das Kernenergiegesetz verlangt.
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