Das Revisionspaket enthält drei Neuerungen, die zur Sicherheit des Trinkwasser, beitragen. So wird erstens die Fremd- und Inhaltsstoffverordnung wird mit zwei allgemeinen Werten für organische Verbindungen in Trinkwasser, die noch nicht spezifisch geregelt sind, ergänzt. Damit stehen der Trinkwasser-Kontrolle Werte zur Verfügung, die eine Beurteilung der Qualität erlauben und als Basis für wirkungsvolle Massnahmen dienen können. Zweitens wird der Höchstwert für Arsen im Trinkwasser an den der EU von 10µg/l angepasst. Und drittens führt die Schweiz einen Höchstwert von 30µg/l für Uran im Trinkwasser ein.
Das Revisionspaket tritt per 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
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