Der Bundesrat nahm vor Kurzem die Vernehmlassung zur Revision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) zur Kenntnis. Die Hauptstossrichtungen und Ziele der Revision werden mehrheitlich befürwortet.
Der SVGW hatte bei der Vernehmlassung beantragt, Trinkwasser explizit unter den lebenswichtigen Gütern von Abs. 2 zu nennen, wegen der grossen Bedeutung einer sicheren Trinkwasserversorgung.
Mit der Modernisierung des bestehenden Gesetzes will der Bundesrat die Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastrukturen erhöhen sowie rascher, gezielter und flexibler auf drohende oder bereits eingetretene schwere Mangellagen reagieren können. Gleichzeitig sollen die bewährten Prinzipien und Instrumente der Landesversorgung beibehalten werden. Einige Aspekte müssen noch vertieft abgeklärt werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine entsprechende Botschaft zu erarbeiten.
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