Jährlich werden in der Schweiz rund 600 Millionen Kubikmeter Wasser durch Haushalte und Gewerbe verbraucht. Das ergibt ein Handelsvolumen von einer Milliarde Franken pro Jahr. Rechnet man die Kosten für die Abwasserreinigung dazu, welche aufgrund des Frischwasserbezugs verrechnet werden, verdoppelt sich dieser Betrag. Angesichts dieses grossen Handelsvolumens ist es wesentlich, dass die eingesetzten Kaltwasserzähler genügend genau messen. In vielen Fällen werden qualitativ hochstehende Zähler eingesetzt, welche den erforderlichen messtechnischen Anforderungen genügen. Es kann aber nicht verhindert werden, dass Zähler mit fragwürdiger Qualität eingebaut werden. In der Schweiz sind nämlich heute, im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern in Europa, für Kaltwasserzähler keine messtechnischen Anforderungen gesetzlich geregelt.
Eine Lösung, die Verwendung ungenügender Kaltwasserzähler zu verhindern, wäre die Einführung einer gesetzlichen Regelung für diese Kategorie von Messmitteln. Allerdings wäre dies mit Kostenfolgen verbunden. Wenn messtechnische Anforderungen an eine Kategorie von Messmitteln geregelt werden, so muss auch dafür gesorgt werden, dass die Messbeständigkeit dieser Messmittel regelmässig überprüft werden kann. Solche Verfahren zur Prüfung der Messbeständigkeit, zum Beispiel eine Nacheichung, bringen einen Aufwand mit sich, der sich vorerst nicht rechtfertigen lässt. Um zunächst eine einfachere Lösung zu ermöglichen, haben das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) und der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) eine Vereinbarung abgeschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, sicherzustellen, dass die in der Schweiz eingesetzten Kaltwasserzähler während ihrer gesamten Verwendungsdauer mit der erforderlichen Genauigkeit messen. Unter anderem soll ein Projekt für eine Vergleichsmessung zur Überprüfung der Messgenauigkeit von Kaltwasserzählern in der Schweiz aufgebaut werden. Im Jahre 2016 werden das METAS und der SVGW prüfen, ob die Ziele dieser Vereinbarung erreicht worden sind und ob weiterhin auf eine gesetzliche Regelung verzichtet werden kann.
Dr. Gregor Dudle, Stellvertretender Direktor, Leiter der Abteilung Gesetzliche Metrologie, Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS, Lindenweg 50, 3003 Bern-Wabern, Tel. 058 387 02 60, gregor.dudle[at]metas.ch.
Dr. Anton Kilchmann, Direktor, Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW), GrĂĽtlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 ZĂĽrich, Tel: 044 288 33 33, a.kilchmann[at]svgw.ch.
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