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02. April 2013

Anhörungsverfahrens im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

Grenzwerte statt Toleranzwerte

Mit dem Schreiben vom 13. Dezember 2012 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Adressaten eingeladen, im Rahmen eines Anhörungsverfahrens im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände zu 14 Verordnungen Stellung zu nehmen.

Unverständliche ungleichbehandlung von Mineral- und Trinkwasser

Der SVGW ist lediglich von der Teilrevision der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung sowie der Teilrevision der Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser betroffen und hat dazu entsprechende Änderungs- und Ergänzungsanträge eingereicht.

Im Rahmen der allgemeinen Bemerkungen weist der SVGW darauf hin, dass eine Regelung des Trinkwassers in einer eigenen Verordnung begrüsst würde. Im Weiteren kritisiert der SVGW, dass in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung für Mineralwasser teilweise höhere bzw. andere Werte bei den Höchstkonzentrationen aufgeführt sind als für Trinkwasser.

Der SVGW begrüsst grundsätzlich die Einführung des TTC-Konzepts für die Festlegung der Toleranz- und Grenzwerte bei den organischen chemischen Verbindungen, erachtet es allerdings als notwendig, dass toxikologisch hergeleitete Höchstwerte als Grenzwerte und nicht als Toleranzwerte festgelegt werden. Der SVGW wünscht, dass bei der Beurteilung der Stoffe zusätzlich die Persistenz derselben berücksichtigt wird. Damit soll einer möglichen Kumulation solcher Stoffe in der Nahrungsmittelkette vorgebeugt werden können. Grundsätzlich sind tiefe Werte anzustreben, die sich am Vorsorgeprinzip orientieren und die die konsequente Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Herstellungspraxis voraussetzen.

Für Uran ist ein Grenzwert von 0,03 mg/kg vorgesehen. Gestützt auf einen Beschluss der Vertreter der Hauptkommission Wasser des SVGW wird ein Wert von 0,01 mg/kg gefordert. Der Grund dafür liegt beim vorsorglichen Gesundheitsschutz bei Kleinkindern.

Aus Sicht des SVGW ist die Definition einer Wasserversorgungsanlage gemäss der Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser sehr weit gefasst. Eine Unterteilung der verschiedenen Wasserversorgungsanlagen in Kategorien wäre wünschenswert, da sich die Anforderungen an die einzelnen Kategorien unterscheiden. Für die einzelnen Kategorien sollten dabei die jeweils geltenden Anforderungen festgelegt werden.

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