Mit der Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) 1997 wurden die Kantone unter anderem verpflichtet, kostendeckende und verursachergerechte Abwassergebühren einzuführen. Der Kanton Uri reagierte darauf Anfang 2007 mit dem Erlass eines Kantonalen Umweltgesetzes (KUG). Dieses Gesetz verpflichtete die 20 Urner Gemeinden u. a. zur Gründung einer öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft für die Sicherstellung der Abwasserentsorgung. In der Folge haben die Urner Gemeinden im Sommer 2007 die Abwasser Uri gegründet. Operativ tätig wurde die neue Unternehmung am 1. Januar 2010. Auf diesen Zeitpunkt hin haben alle 20 Gemeinden ihre 12 Kläranlagen, 150 Sonderbauwerke und 300 Kilometer Abwasserleitungen der Abwasser Uri übertragen. Zusätzlich wurden noch 50 Leitungskilometer von Dritten übernommen. Abwasser Uri stellt seither die Abwasserbewirtschaftung im ganzen Kanton Uri sicher. Die dazu notwendige Finanzierung erfolgt innerhalb des gesamten Kantons nach einheitlichen Tarifen direkt bei den Liegenschaftseigentümern – die Gemeinden leisten keine Beiträge an Betriebs- und Investitionskosten. Abwasser Uri ist nicht gewinnorientiert – die Buchführung erfolgt nach OR.
Für die Verantwortlichen der Abwasser Uri war schnell klar, dass ein Betrieb von zwölf ARA für rund 36 000 Einwohner wirtschaftlich nicht zu organisieren ist. Hinzu kam, dass die vielen Klein- und Kleinstanlagen auch aus ökologischer Sicht nicht die gewünschten Reinigungsresultate lieferten und Sanierungsbedarf aufwiesen. Weiter war davon auszugehen, dass mit der anstehenden Elimination von Mikroverunreinigungen für eine oder mehrere Anlagen mit einem entsprechenden Ausbau zu rechnen war. Vor diesem Hintergrund wurde die Strategie zur Optimierung der Einzugsgebiete und Abwasseranlagen lanciert. Diese sieht eine Reduktion der Einzugsgebiete von zwölf auf vier und der ARA von zwölf auf drei vor.
Â
Im Rahmen der Umsetzung dieser Strategie wurde im Jahr 2013 mit dem Bau einer durchgehenden Leitung von Realp bis Altdorf begonnen. In der Zwischenzeit konnten mit der ARA Erstfeld und Realp bereits zwei Anlagen ausser Betrieb genommen werden. Bis Ende 2020 werden die ARA in Andermatt, Göschenen und Wassen folgen. Dannzumal wird eine rund 40 Kilometer lange Abwasser-Transitleitung den Kanton Uri durchqueren. Die Kosten für dieses Teilprojekt belaufen sich auf rund 37 Mio. Franken.
Im Einzugsgebiet des Urnersees befinden sich in Bauen, Isenthal, Isleten und Sisikon vier weitere ARA. Aktuell wird ein Projekt erarbeitet, diese Anlagen ebenfalls aufzuheben. Das Abwasser soll dabei mehrheitlich mittels Seeleitungen zur ARA Altdorf geleitet werden. Dieses Projekt rechnet mit Kosten von rund 10–15 Mio. Franken und soll spätestens bis Ende 2023 realisiert sein. Damit wird der Kanton Uri noch über zwei klassische ARA in Altdorf und Seelisberg verfügen. Zudem reinigt eine Pflanzenkläranlage auf dem Arni bei Gurtnellen auf über 1400 Metern das dort anfallende Abwasser.
Nach der Optimierung der Einzugsgebiete und der Konzentration der Abwasserreinigung bei der ARA Altdorf ist vorgesehen, sich ab 2025 vertieft dem Thema der Elimination von Mikroverunreinigungen zu widmen. Dabei wird der Kanton Uri in der Lage sein, das Abwasser von über 98% der an eine ARA angeschlossenen Bevölkerung von Mikroverunreinigungen zu befreien und damit einen umfassenden Beitrag für den Umweltschutz zu leisten
Angeschlossene Einwohner: 35 372
Anschlussgrad: 97%
Aktienkapital: 13Â Mio. Fr.
Anzahl Mitarbeitende: 20
Vollzeitstellen: 16,8
Umsatz 2017: 9,4Â Mio. Fr.
Rund 100 Kläranlagen in der ganzen Schweiz werden in den kommenden Jahren technisch aufgerüstet. Dank einer zusätzlichen Reinigungsstufe sollen künftig problematische Mikroverunreinigungen eliminiert werden. Aqua & Gas stellt monatlich jeweils eine ARA vor, die entweder erweitert wird oder sonst mit speziellen Herausforderungen konfrontiert ist.
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.
Kommentare (0)