In Biel steht die 2021 eingeführte Klimaschutz-Abgabe auf Gas vor dem Aus. Der Gemeinderat will sie abschaffen, weil sie womöglich nicht rechtskonform ist. Die Abgabe war eingeführt worden, um Klimaschutzmassnahmen ausserhalb des übergeordneten gesetzlichen Rahmens zu finanzieren. Das bernische Verwaltungsgericht entschied allerdings im vergangenen März im Fall einer ähnlichen Abgabe in Thun, dass es sich dabei um eine unzulässige Zwecksteuer handle. Laut Bieler Gemeinderat besteht das Risiko, dass auch die Bieler Regelung «einer vertieften rechtlichen Prüfung unter Umständen nicht standhalten könnte». Deshalb sei es angezeigt, das Klimaschutzreglement proaktiv anzupassen. Das letzte Wort hat der Stadtrat, wie der Gemeinderat mitteilte.
Gleichzeitig soll der städtische Energieversorger ESB der Stadt für das Recht auf Benützung des öffentlichen Grundes im Bereich Gas künftig 0,7 statt 0,5 Rappen pro Kilowattstunde zahlen. Dank der Erhöhung könne die Finanzierung der Klimaschutzmassnahmen im bisherigen Umfang gesichert werden, hält der Gemeinderat fest.
Die Erhöhung begründet er damit, dass der Absatz von Gas laufend sinke. Die Nutzung des öffentlichen Grundes bleibe aber unverändert. Mit der Erhöhung könnten die rückläufigen Absätze kompensiert werden. Zudem werde der Teuerung Rechnung getragen. Mit 0,7 Rappen pro Kilowattstunde liege Biel im Mittel der Schweizer Städte.
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