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17. September 2024

Erdgas

Bundesrat verlängert Gas-Reserve um einen weiteren Winter

Die Schweizer Gas-Versorger sind für einen weiteren Winter dazu verpflichtet, eine Gas-Reserve im Umfang von 15 Prozent des durchschnittlichen, nationalen Jahresversbrauchs zu halten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. September 2024 die entsprechende Verordnung um ein weiteres Jahr verlängert und auch angepasst. Optionen auf zusätzliche Gaslieferungen für den Winter 2024/25 sind nicht mehr nötig.

Gemäss dem Bundesrat hat sich die Versorgungslage auf dem westeuropäischen Gasmarkt im Vergleich zu 2022 entspannt. Es bleiben aber, so der Bundesrat, Risiken für die Gasversorgung in den kommenden Jahren, etwa ein Rückgang bei den Flüssiggas-Lieferungen, Ausfälle in der Gas-Infrastruktur oder das Ende des Transitvertrags zwischen Russland und der Ukraine. Deshalb hat der Bundesrat die Speicherverpflichtung für den Winter 2025/26 verlängert. Die Entscheidung wurde jetzt getroffen, da der Verkauf der Speicherkapazitäten für den übernächsten Winter bereits im Herbst 2024 beginnt. Die geänderte Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft und ist gültig bis 30. September 2026. Die Mehrkosten können wieder auf die Netznutzungsentgelte überwälzt werden.

Keine Pflicht für zusätzliche Gasoptionen

Der Bundesrat war zur Ansicht gekommen, dass sich die Versorgungslage beim Gas insgesamt verbessert hat und deswegen wird auf eine Verlängerung der Gas-Optionen über den 30. September 2024 hinaus verzichtet. Die Gasbranche hatte zwar empfohlen, Optionen auf zusätzliche Gas-Lieferungen beizubehalten. Gasverbrauchende, Industrie und Wirtschaftsverbände sprachen sich aber wegen der Kosten dagegen aus. Sie erachten das Risiko, das sie damit für den kommenden Winter eingehen, als vertretbar.

Weitere Informationen:

Medienmitteilung des Bundesrates

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