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21. August 2024

Invasive Arten

Bern führt Melde- und Reinigungspflicht für Boote ein

Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe mit Immatrikulierung will die Regierung des Kantons Bern verhindern, dass sich gebietsfremde Tiere wie die Quaggamuschel in bernischen Gewässern weiter ausbreiten. Führerinnen und Führer von Schiffen müssen voraussichtlich ab Mitte September 2024 den Wechsel ihres Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung von spezialisierten Stellen reinigen lassen.

Wer ein immatrikuliertes Schiff von einem Gewässer in ein anderes bringen will, muss dies im Kanton Bern künftig melden. Das Schiff muss von einer vom Kanton bezeichneten Stelle gereinigt werden. Wer gegen die neue Regelung verstösst, muss mit einer Busse zwischen 1000 und 5000 Franken rechnen. Mit der Massnahme will der Kanton die Ausbreitung invasiver Tiere und Pflanzen eindämmen. Ganz besonders im Auge hat er dabei die Quaggamuschel, die in Schweizer Gewässern auf dem Vormarsch ist. Der Kanton Bern erarbeitet aktuell die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und bereitet die Einführung der Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe vor. Die neue Regelung kann frühestens Mitte September 2024 eingeführt werden.

Reinigung beim Gewässerwechsel

Die Muscheln werden oft unbeabsichtigt am Rumpf oder in mittransportiertem Wasser von Freizeitschiffen verschleppt, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung schrieb. Die Meldung an den Kanton bei einem Gewässerwechsel können Schiffsführende online machen. Eine Reinigung erfolgt bei spezialisierten Stellen, meist Werften. Kostenpunkt: rund 250 bis 400 Franken. Die Standorte befinden sich laut Kanton in unmittelbarer Nähe der grossen Berner Seen. Für Schiffe oder Wassersportgeräte ohne Immatrikulationsnummer empfiehlt der Kanton ebenfalls eine gründliche Reinigung vor jedem Wechsel des Gewässers.

Quelle:

sda

Weitere Informationen:

Website Schiffsreinigungspflicht Kanton Bern

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