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17. April 2024

Erneuerbare Wärmeversorgung

Zürich stellt von Gas auf Fernwärme um

Im Norden von Altstetten und in Tiefenbrunnen löst Fernwärme das Gasverteilnetz ab. Daher wird dieses ab 2030 etappenweise stillgelegt. Damit macht die Stadt Zürich den nächsten Schritt Richtung Netto-Null.

Die Wärmeversorgung im nördlichen Teil von Altstetten und in Tiefenbrunnen wird auf erneuerbare Energie umgestellt: Beide Gebiete werden derzeit mit Fernwärmenetzen erschlossen, dem Energieverbund Altstetten und Höngg von ewz sowie dem Energieverbund Tiefenbrunnen von Energie 360°. Die beiden Verbunde ersetzen schrittweise das örtliche Gasverteilnetz. Die Gasversorgung für Heizen, Warmwasser und Kochen wird daher in Altstetten-Nord im Jahr 2030 und in Tiefenbrunnen je nach Standort zwischen 2030 und 2034 stillgelegt. Das hat der Stadtrat beschlossen. Diese Massnahme steht auch im Einklang mit dem kantonalen Energiegesetz, das grundsätzlich das Heizen mit fossilfreier Energie vorschreibt.

Zentrale Massnahme für Netto-Null

Die Umstellung von Gas auf Fernwärme in den beiden Gebieten spart jährlich bis zu 10'000 Tonnen CO2‑Emissionen ein. Damit ist sie ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Netto‑Null‑Ziel bis 2040, das die Stimmbevölkerung der Stadt Zürich im Mai 2022 beschlossen hat. Der Umbau der Wärmeversorgung ist einer der grössten Hebel, um dieses Ziel zu erreichen. Fernwärmenetze versorgen über eine gemeinsame Zentrale und über Leitungen viele Gebäude gleichzeitig mit umweltfreundlicher Wärme. Sie nutzen lokale Energiequellen wie beispielsweise Seewasser oder gereinigtes Abwasser, stärken die Versorgungssicherheit und reduzieren die Abhängigkeit von Energieimporten.

Bedeutung für die Eigentümerschaften

Aufgrund der Ablösung des Gasverteilnetzes müssen Eigentümerschaften von Gebäuden in Altstetten‑Nord und Tiefenbrunnen bestehende Gasheizungen, Gaskochherde und weitere Geräte mit Anschluss ans Gasverteilnetz rechtzeitig mit einer alternativen Lösung ersetzen. Die Stadt Zürich informiert sie in den nächsten Wochen direkt über das detaillierte Vorgehen. Die Eigentümerschaften können sich zudem bei der Energieberatung Stadt Zürich individuell beraten lassen. Für nicht amortisierte Investitionen in Gasgeräte zahlt die Stadt unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung. Daneben erhalten Eigentümerschaften im Rahmen der laufenden Fördermassnahmen von Stadt und Kanton finanzielle Unterstützung beim Anschluss an die Fernwärme oder der Installation einer Wärmepumpe.

Weitere Stadtgebiete folgen

In Zürich‑Nord ist die Ablösung des Gasverteilnetzes durch Fernwärme bereits seit 2016 im Gang. Die Umstellung wird dort bis Ende 2024 abgeschlossen. Auch in den übrigen Stadtgebieten mit bestehenden oder geplanten Fernwärmenetzen werden diese künftig nach und nach das Gasverteilnetz ablösen. Der Stadtrat wird dazu in den kommenden Jahren weitere Beschlüsse mit den genauen Zeitplänen fällen. Rechtliche Grundlage ist die Wärmeversorgungsverordnung sowie deren Ausführungsbestimmungen. Langfristig sollen Gasverteilnetze nur in denjenigen Gebieten in Betrieb bleiben, wo eine Wärmeversorgung mit Fernwärme oder mit erneuerbaren Einzellösungen wie Wärmepumpen technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist. Dort sollen erneuerbare Brennstoffe zum Einsatz kommen.

Entschädigung des Gasverteilnetzes

Eigentümerin des Gasverteilnetzes in der Stadt Zürich ist Energie 360°. Eine Stilllegung des Gasverteilnetzes tangiert das Eigentum des Unternehmens, das sich zu rund 96 Prozent im Besitz der Stadt befindet. Die Modalitäten der Entschädigung von Energie 360° werden in einem nächsten Schritt geklärt

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