Für Schiffe, die aus einem anderen Kanton oder dem Ausland stammen und im Vierwaldstättersee eingewassert werden sollten, galt bis anhin eine Vignettenpflicht. Neu müssten diese Schiffe gereinigt werden, teilte die Luzern Staatskanzlei mit. Sie würden nur noch eine Vignette erhalten, wenn ein entsprechender Beleg vorliege.
Mit der Neuerung soll verhindert werden, dass gebietsfremde Pflanzen, Tiere und andere Organismen in die Luzerner Gewässer gelangen. So breitet sich etwa die aus dem Schwarzen Meer stammende Quaggamuschel in der Schweiz aus. Diese kann erhebliche Schäden anrichten.
Der Kanton Zug hat für die Einwasserung von auswärtigen Booten sogar für die Dauer von einem Jahr ein Verbot ausgesprochen. (sda)
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.
Kommentare (0)