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15. April 2024

Gewässerschutz

Luzern: Massnahmen gegen Quaggamuschel

In die Seen des Kantons Luzern sollen keine schädlichen Organismen wie etwa die Quaggamuschel eingeschleppt werden. Der Regierungsrat verschärft deswegen auf den 1. Mai 2024 die Bestimmungen in der Schifffahrtsverordnung.

Für Schiffe, die aus einem anderen Kanton oder dem Ausland stammen und im Vierwaldstättersee eingewassert werden sollten, galt bis anhin eine Vignettenpflicht. Neu müssten diese Schiffe gereinigt werden, teilte die Luzern Staatskanzlei mit. Sie würden nur noch eine Vignette erhalten, wenn ein entsprechender Beleg vorliege.

Mit der Neuerung soll verhindert werden, dass gebietsfremde Pflanzen, Tiere und andere Organismen in die Luzerner Gewässer gelangen. So breitet sich etwa die aus dem Schwarzen Meer stammende Quaggamuschel in der Schweiz aus. Diese kann erhebliche Schäden anrichten.

Der Kanton Zug hat für die Einwasserung von auswärtigen Booten sogar für die Dauer von einem Jahr ein Verbot ausgesprochen. (sda)

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