Die letztjährige Unfallstatistik der Suva weist für das Jahr 2018 im Wirtschaftszweig «Wasserversorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen» 2166 Berufsunfälle aus. Zwischen 2014 und 2018 führten in dieser Berufsgruppe durchschnittlich zehn Unfälle pro Jahr zu einer Invalidenrente. Im Wirtschaftszweig «Hoch- und Tiefbau» verzeichnete die Suva 2018 16348 Berufsunfälle. Im Durchschnitt kam es dort zu 144 Unfallereignissen, die zu einer Invalidenrente führten, und weitere 4 Invalidenrenten wurden im Schnitt durch Berufskrankheit ausgelöst. Zwölf Todesfälle waren direkte Folge eines Unfalls und durchschnittlich zwei Todesfälle wurden auf eine Berufskrankheit zurückgeführt.
Unfälle lassen sich nie vollständig vermeiden. Umso wichtiger sind Vorkehrungen, die das Unfallrisiko so weit wie möglich minimieren. Dabei tragen Arbeitgeber gemäss dem Unfallversicherungsgesetz die Verantwortung für die Sicherheit der Arbeitnehmenden in ihrem Betrieb. Sie sind für eine sicherheitsgerechte Arbeitsorganisation sowie funktionstüchtige Schutzausrüstungen verantwortlich und haben dafür zu sorgen, dass die Vorgesetzten aller Stufen die geltenden Sicherheitsvorschriften bekanntgeben und wirksame Kontrollen durchgeführt werden. Während das Arbeitsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen für alle Wirtschaftszweige gelten, ist die «Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten» (BauAV) spezifisch auf die Baubranche ausgerichtet. Die aktuelle BauAV aus dem Jahr 2005 erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr. Der Bundesrat hat daher Mitte Jahr die Totalrevision der BauAV verabschiedet. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Wasserversorger – und damit letztlich auch die Brunnenmeister/innen – müssen bereits heute bei bestimmten Tätigkeiten die Vorgaben der BauAV erfüllen. So sind insbesondere die Bestimmungen rund um Gräben, Schächte und Baugruben für Versorger relevant, da sie bei Arbeiten an Brunnenschächten oder Leitungssystemen regelmässig in einer Arbeitsumgebung tätig sind, die in der BauAV geregelt ist. Während die aktuelle BauAV bereits heute eine Planung verlangt, die das Risiko von Berufsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen minimiert, muss dies ab 2022 zusätzlich mit einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept schriftlich dokumentiert werden. Es gibt aber auch ganz konkrete Neuerungen: So muss für den Zugang zu Gräben, Schächten und Baugruben ab nächstem Jahr eine Treppe eingesetzt werden. Der Zugang mit Leitern wird eingeschränkt. Leitern dürfen zukünftig nur noch in Gräben und Schächte bis zu einer Tiefe von fünf Metern verwendet werden. Weiter wird der Schutz bei Arbeiten an Böschungen erhöht. Ist die Neigung steiler als 2:1, muss ein Geotechniker oder eine Fachingenieurin einen Sicherheitsnachweis erbringen und die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen überprüfen. Auch die minimale Grabenbreite wird beim Verlegen von Leitungen neu in Abhängigkeit von Innenrohr- und Aussenrohrdurchmesser geregelt und stellt so sicher, dass die lichte Breite des Grabens ein sicheres Arbeiten ermöglicht.
Für Wasserversorgungen und die Brunnenmeister:innen hat die Totalrevision der BauAV ab 2022 sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen. Ist die Versorgung direkt für die Arbeiten verantwortlich, müssen die neuen Bestimmungen natürlich eingehalten und umgesetzt werden. Gerade kleinere Versorgungen arbeiten aber oftmals mit Bauunternehmungen zusammen, die für die Arbeiten an Gräben und Schächten verantwortlich sind. Hier sind die Auswirkungen für die Versorger auf der Kostenseite zu verorten. Mit der Revision ist voraussichtlich auch mit höheren Kosten für die Planung und Umsetzung von Bauprojekten zu rechnen, die vermutlich an die Bauherrschaft weitergegeben werden.
Der SVGW hat sich über den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) an der Vernehmlassung zur Totalrevision der BauAV beteiligt. Dabei haben wir insbesondere auf die Kostenfolgen hingewiesen, die mit den teilweise stark erhöhten Auflagen und Meldepflichten verbunden sind. Als Branchenverband setzt sich der SVGW für sicheres Arbeiten an Anlagen und Installationen sowie bei Bautätigkeiten ein. Mit der GW2 hat der Verband eine Richtlinie für Betriebe der Gas- und Wasserversorgung publiziert, die Massnahmen zur Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) und des Gesundheitsschutzes festlegt. Diese Richtlinie wird aktuell überarbeitet und an die Vorgaben der neuen BauAV angepasst. Gleichzeitig prüft der SVGW, auf welche weiteren Richtlinien die Verordnung Auswirkungen hat, und wo entsprechende Anpassungen notwendig werden. Im Rahmen der Revision der Lehrgänge für Brunnenmeister:innen und Rohrnetzmonteur:innen werden auch diese Kurse die zukünftig neuen Anforderungen in die Ausbildung aufnehmen und schulen.
Bauarbeitenverordnung 2022
SUVA - Neue BauAV 2022
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