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04. Mai 2021

Quaggamuschel

Aargau verschärft Regeln um den Hallwilersee zu schützen

Der Hallwilersee im Kanton Aargau soll vor der schädlichen und ursprünglich aus dem Schwarzmeergebiet stammende Quaggamuschel geschützt werden. Für Schiffe mit Kennzeichen gilt seit dem 1. Mai eine Reinigungspflicht. Der Kanton will verhindern, dass sich die invasive Muschelart im wertvollen Ökosystem Hallwilersee ausbreiten kann.

(sda) Auch Schiffe mit Wasserliegeplatz, die in einem anderen Gewässer benutzt wurden und wieder im Hallwilersee eingewassert werden sollen, müssen vorgängig kontrolliert werden, ob sie ausreichend sauber und frei von Neobiota sind. Das teilte das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Freitag mit. Die Betreiber der Einwasserungsstellen müssen die korrekte Reinigung kontrollieren. Der Kanton empfiehlt, dass auch Kanus und Gummiboote vor dem Einwässern gereinigt werden.
Im vergangenen Jahr hatte der Kanton bereits eine Informationskampagne gestartet, damit das Ökosystem des Hallwilersees von der Muschel verschont bleibt. Nach heutigem Wissensstand ist der Hallwilersee gemäss BVU noch nicht von der Quaggamuschel befallen.

Schleichende Muschelgefahr

Invasive Arten in Gewässern werden oft unbemerkt mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt. Organismen können an der Aussenhaut und im Motor beziehungsweise im Kühlwasser von Booten sowie beim Transport von nassem Wassersport- und Fischereimaterial verschleppt werden.

Die Quaggamuschel ist zwar nur wenige Zentimeter gross, kann jedoch sehr grosse Schäden anrichten. Sie beschädigt Infrastruktur - zum Beispiel durch Verstopfen von Rohren und Filtern in Trink- und Kühlwasseranlagen - und verursacht dadurch Kosten in Millionenhöhe, wie das BVU festhält.

Ökologische Schäden entstehen, da die Quaggamuscheln einem Gewässer bei massenhaftem Auftreten grosse Mengen an Algen entziehen und dadurch weniger Nahrung für Planktontiere zur Verfügung steht. Diese sind wiederum wichtige Nährtiere für Fische. Damit sinken auch die Fangquoten in der Berufs- und Angelfischerei. Zudem konkurrenzieren die Muscheln einheimische Arten, unter anderem Grossmuscheln und andere Wirbellose und verändern damit die Artenzusammensetzung, wie das BVU weiter ausführt.

Hat die Quaggamuschel erst einmal ein Gewässer besiedelt, ist sie nicht mehr zu tilgen und es entstehen laufend Kosten zur Schadensbegrenzung.

 

 

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