Nur drei für die Trinkwassergewinnung genutzte Ressourcen wiesen eine seit diesem Jahr verbotene Konzentration des Fungizid-Wirkstoffs Chlorothalonil auf, die nur geringfügig über der gesetzlichen Norm lag. «Es handelt sich um Wasser aus dem Neuenburgersee, aus dem Einzugsgebiet des interkommunalen Brunnens Boudry/Milvignes sowie aus einem privaten Einzugsgebiet, wobei letzteres aus dem Grundwasserspiegel der Plaine de l'Areuse gespeist wird», gab der Kanton Neuenburg bekannt.
«Das Wasser aus dem See wird nur als Zusatzwasser verwendet, um das Wasser aus den Einzugsgebieten der Areuse-Schlucht zu ergänzen, das von ausgezeichneter Qualität ist. Der komplementäre Charakter dieser Ressourcen ermöglicht es, Wasser zu verteilen, das voll und ganz den gesetzlichen Normen entspricht», sagte der Kanton. Das Wasser aus der Plaine de l'Areuse und aus dem interkommunalen Brunnen wird mit Wasser aus anderen Quellen von ausgezeichneter Qualität gemischt, wodurch auch die Trinkwassernormen erfüllt werden können. «Was die private Sammlung betrifft, so werden Lösungen zur Verbesserung der Situation untersucht», heisst es in der Pressemitteilung. Ausserdem wurden Analysen an repräsentativen Punkten jedes öffentlichen Netzes durchgeführt. «Alle Proben des verteilten Wassers entsprechen den Anforderungen und stellen daher kein Gesundheitsrisiko dar», erklärte der Kanton.
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