Das Wichtigste in KĂĽrze:
Ende Juni 2019 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf der Basis einer Neubeurteilung befunden, dass für Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Neu unterliegt der Stoff somit einem gesetzlichen Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter, welcher im Trinkwasser nicht überschritten werden darf. Das Pflanzenschutzmittel wird seit den 70er-Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt. Dessen Abbauprodukte (Metaboliten) können ins Grundwasser gelangen. Das Thema beschäftigt die Schweizer Wasserversorger seit Wochen intensiv.
Nach Bekanntwerden der neuen BLV-Weisung hat WWZ in Absprache mit dem Zuger Kantonschemiker die Werte verschiedener Chlorothalonil-Abbauprodukte in ihrem gesamten Zuger Leitungsnetz analysiert. Dazu wurden 20 Proben an neuralgischen Punkten (Filterbrunnen, Reservoir-Ein- und Ausläufe) entnommen und auf insgesamt 57 verschiedene Pflanzenschutzmittel und deren Metaboliten (Abbauprodukte) untersucht. Die Analysen wurden vom Zuger Amt für Verbraucherschutz (Lebensmittelkontrolle) durchgeführt.
Höchstwertüberschreitungen des Abbauprodukts Chlorothalonilsulfonsäure wurden in drei Proben beim Pumpwerk Drälikon festgestellt: in zwei von drei Filterbrunnen des Pumpwerks (Filterbrunnen fassen das Grundwasser und leiten es zum Pumpwerk) sowie in geringerer Konzentration im Zwischenbecken des Pumpwerks. Der dritte Filterbrunnen des Pumpwerks ist nicht betroffen. In zwei weiteren Proben war Chlorothalonilsulfonsäure messbar, jedoch unter dem Höchstwert. Von anderen Pflanzenschutzmitteln wurden im gesamten Netz keine Rückstände festgestellt.
In Absprache mit dem Kantonschemiker hat WWZ umgehend folgende Massnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Höchstwerte im Pumpwerk Drälikon ergriffen:
Das Gebiet Cham-Hünenberg wird vom Reservoir Chnodenwald versorgt, welches zu einem kleineren Teil vom Pumpwerk Drälikon, zum Grossteil von Zug her (Quellwasser Lorzentobel, Grundwasserpumpwerk Oberwil) gespeist wird. Das Trinkwasser im Leitungsnetz Cham-Hünenberg ist – wie im restlichen WWZ-Netz – qualitativ einwandfrei.
Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer Eins und unterliegt der Lebensmittelgesetzgebung. Zur Überwachung der chemischen und bakteriologischen Qualität des Wassers entnimmt WWZ ihrem Zuger Leitungsnetz jährlich mehrere Hundert Proben, die vom Kantonalen Amt für Verbraucherschutz analysiert werden. Die Ergebnisse sind auf der nationalen Informationsplattform trinkwasser.ch publiziert. Andreas Widmer, CEO von WWZ: «Konsumentinnen und Konsumenten sollen das Trinkwasser bedenkenlos geniessen können. Es ist ein gesundes, regionales, natürliches und umweltfreundliches Lebensmittel. In der Schweiz sind wir es gewohnt, dass aus Grundwasser qualitativ einwandfreies Trinkwasser gewonnen werden kann. Dies ist heute jedoch nicht mehr selbstverständlich. Der Druck auf die Grundwasserressourcen steigt schweizweit. Hier besteht Handlungsbedarf.» Im Namen der Schweizer Trinkwasserversorger fordert der Schweizerische Verein des Gas und Wasserfaches SVGW in seiner Stellungnahme zur Überprüfung von Chlorothalonil einen sofortigen Austragungsstopp.
WWZ Energie AG
Robert Watts, Leiter Kommunikation
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