Der Wirkstoff Chlorothalonil wird seit vielen Jahren in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt. Seit diesem Sommer hat der Bund die Abbauprodukte dieses Wirkstoffes vorsorglich als relevant eingestuft. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten dafür seit Anfang Juli 2019 strenge Höchstwerte (0.1 Mikrogramm pro Liter). Es handelt sich um eine Vorsorgemassnahme, da nicht erwiesen ist, dass diese Stoffe für Menschen ungefährlich sind.
Die Konsumentinnen und Konsumenten im Kanton Bern können Trinkwasser weiterhin geniessen. Die verschiedentlich publizierten Höchstwertüberschreitungen beziehen sich oft nur auf die Grundwasserfassungen. Weil Grundwasser bei der Trinkwasseraufbereitung häufig mit Quellwasser oder Seewasser gemischt wird, sind die Werte von Chlorothalonil im Trinkwasser in der Regel tiefer als im Grundwasser.
Der Kanton wird nun zusammen mit den Wasserversorgungen die Situation analysieren, die Messungen flächendeckend ausweiten und wo nötig Massnahmen definieren. Er geht davon aus, dass der Bund den Wirkstoff Chlorothalonil rasch möglichst verbietet. Sollte dies nicht passieren, behält sich der Kanton eigene Massnahmen vor - gegebenenfalls auch Anwendungseinschränkungen für chlorothalonilhaltige Produkte.
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