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27. Juli 2019

Medienmitteilung KLZH

Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser: Massnahmen im Kanton Zürich

Das Wichtigste zuerst: Das Trinkwasser im Kanton Zürich ist sicher und meist von sehr guter Qualität! Damit das so bleibt, hat das Thema Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser auch bei der Lebensmittelkontrolle hohe Priorität. Dies teilt das Kantonale Laboratorium in einer Mitteilung vom 24. Juli 2019 mit.

Rückstände von Stoffen über dem Höchstwert werden im Zürcher Trinkwasser nicht akzeptiert, auch wenn bei deren Überschreitung für den Konsumenten keine akute Gesundheitsgefährdung besteht.
Die Wasserversorgungen sind verpflichtet, im Rahmen Ihrer Selbstkontrolle sicherzustellen, dass sie nur Trinkwasser abgeben, welches auch die geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Wo liegt das Problem?

Der Wirkstoff Chlorothalonil (auch als Chlorthalonil bekannt) wird seit vielen Jahren in diversen Fungiziden (Mittel gegen Pilzkrankheiten beim Getreide-, Gemüse-, Wein-, und Zierpflanzenanbau) in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat den Wirkstoff in den 70er-Jahren zugelassen.

Seither haben sich die Zulassungsbestimmungen geändert. Sie sind strenger geworden.
Insbesondere bei der Bewertung der Abbauprodukte (Metaboliten) eines Wirkstoffes werden mehr Daten und Nachweise zur Unbedenklichkeit eingefordert.

Im Rahmen einer Neubeurteilung der Datenlage durch die Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) wurde festgestellt, dass für Abbauprodukte von Chlorothalonil wie z.B. Chlorothalonilsulfonsäure keine ausreichenden Daten vorliegen um deren Unbedenklichkeit zu belegen. Sie werden darum vorsorglich neu in der EU wie auch in der Schweiz als relevant eingestuft. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten dafür seit anfangs Juli 2019 strenge Höchstwerte.
Es handelt sich hierbei also um eine Vorsichtsmassnahme: Solange die Ungefährlichkeit dieser Stoffe nicht erwiesen ist, geht man davon aus, dass sie gefährlich sind. Diese Massnahme entspricht dem Vorsorgeprinzip, wie es im Lebensmittelgesetz verankert ist.
Da aufgrund der fehlenden Daten nicht bekannt ist, wie gefährlich der Stoff ist (wenn überhaupt), setzt man den Höchstwert so tief wie möglich an. Darum liegt er für relevante Metaboliten bei 0.1 µg/l (0.0000001 g/l).

Der Wirkstoff Chlorothalonil baut sich gut ab, und wird im Grundwasser nicht nachgewiesen. Erste Messungen vom Abbauprodukt, d.h. vom Metabolit Chlorothalonilsulfonsäure im Rahmen des Nationalen Grundwasserüberwachungsprogramms NAQUA haben aber gezeigt, dass die Proben an einigen Messstellen Konzentrationen über dem für diesen Stoff neu geltenden Höchstwert für Trinkwasser aufweisen.

Was passiert jetzt?

Einerseits soll kein weiteres Chlorothalonil mehr in die Umwelt gelangen. Die Zulassungsstelle des BLW hat die Widerrufung der Zulassung für chlorothalonilhaltige Pflanzenschutzmittel, ohne Übergangsbestimmungen für den Verbrauch von Lagerbeständen usw., eingeleitet. Sofern keine Einsprachen dagegen eingehen, dürfen bereits ab Anfang Herbst 2019 keine solchen Mittel mehr eingesetzt werden.

Um die Situation im Zürcher Grund- und Trinkwasser zu erfassen und daraus den Handlungsbedarf abzuleiten, arbeitet das Kantonale Labor Zürich eng mit den Wasserversorgungen und dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) zusammen. Das Kantonale Labor Zürich untersucht derzeit zahlreiche Trinkwasserproben aus den kommunalen Verteilnetzen in Zusammenarbeit mit dem Interkantonalen Labor in Schaffhausen, welches auf die Analyse von Pflanzenschutzmitteln spezialisiert ist.

Wir stützen uns vorerst bei der Auswahl der Probenahmestellen auf bereits bekannte Analysenwerte aus den Grund- und Quellwasserfassungen. Zudem wird der Anteil des aus diesen Fassungen stammenden Wassers am gesamten Trinkwasser im Verteilnetz berücksichtigt.
Die von verschiedenen Stellen publizierten Höchstwertüberschreitungen beziehen sich oft nur auf reine Grundwasservorkommen. Diese Werte können wegen der Mischung des aus diesem Grundwasser stammenden Wassers mit Wasser aus anderen Ressourcen oder Gebieten (Quellwasser, Seewasser, Wasser aus anderen Grundwasserträgern) nicht einfach auf das durch die Wasserversorgungen verteilte Trinkwasser übertragen werden.

Was passiert bei Rückstandsgehalten über dem Höchstwert?

Wird eine Höchstwertüberschreitung vom Abbauprodukt / Metaboliten Chlorothalonilsulfonsäure oder einem anderen relevanten Stoff in einer Trinkwasserprobe festgestellt, wird die Probe beanstandet.
Die Wasserversorgung wird gestützt auf die gesetzliche Pflicht zur Selbstkontrolle aufgefordert Massnahmen aufzuzeigen, wie der Gehalt der beanstandeten Substanz reduziert werden kann.

Die Vermischung von Wasser unterschiedlicher Herkunft, um die Menge von unerwünschten Substanzen zu reduzieren, ist eine mögliche Massnahme in der Wasserversorgung. Sie wird heute schon praktiziert, zum Beispiel zur Senkung der Nitratgehalte. Diese Vermischung ist in der Lebensmittelgesetzgebung für die Bereitstellung von gesundem Trinkwasser explizit zugelassen.

Wo dies nicht möglich ist, wird die Nutzung der Ressource untersagt, bis keine Höchstwertüberschreitungen mehr festgestellt werden können und das geforderte Wasser wieder Trinkwasserqualität aufweist.

Langfristig muss das Ziel keine Symptom-, sondern eine Ursachenbekämpfung sein, die Missstände also an deren Wurzel anzugehen. Da die Zulassung von Chlorothalonil ohne Übergangsbestimmungen widerrufen werden soll, wird der Eintrag von Chlorothalonilsulfonsäure ins Grundwasser sehr rasch unterbunden sein. Derzeit lässt sich jedoch nicht voraussagen wie sich dies auf deren Konzentration im Grundwasser auswirken wird. Die Metaboliten gewisser Wirkstoffe bleiben lange nach einem Anwendungsverzicht noch im Grundwasser nachweisbar.

Ausblick

Die Umsetzung all dieser Massnahmen wird einige Monate in Anspruch nehmen. Das Kantonale Labor und die Wasserversorgungen werden zu gegebener Zeit über die Fortschritte und Erkenntnisse informieren.

Die Konsumentinnen und Konsumenten können davon ausgehen, dass der Genuss von Trinkwasser im Kanton Zürich unbedenklich ist und keine erhöhte Gefahr für die Gesundheit besteht.
Mit der konsequenten Umsetzung des Vorsorgeprinzips soll sichergestellt werden, dass das Trinkwasser im Kanton Zürich auch weiterhin von sehr guter Qualität ist.

Quelle: KLZH 24. Juli 2019

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