Der trockene Sommer sitzt vielen Landwirten noch tief in den Knochen. Sie und alle andern, die stark auf Wasser angewiesen sind, wurden sich spätestens 2018 schmerzlich bewusst, dass auch die Schweiz vom Klimawandel betroffen ist. Längere Trockenzeiten fordern nicht nur die Trinkwasserversorger heraus, sondern auch die Landwirte. Die Aargauer Bauern wollen deshalb das Grundwasser für Bewässerungszwecke nutzen und haben eine Resolution dazu verabschiedet:
Die Bauernfamilien erwarten von allen Entscheidungsträgern bezüglich Wasserversorgung im Aargau, dass
Ankündigung der Resolution siehe Website des Aargauer Bauernverbandes.
Der Trinkwasserverband SVGW unterstützt die Forderung nach Grundlagenerarbeitung in den Kantonen mit ausgewiesenem Wasserdargebot und Wasserbedarf für die Planung einer gesamtheitlichen Wassernutzung. Viele Kantone machen dies bereits. Der SVGW besteht aber darauf, dass die Versorgung der Bevölkerung mit natürlichem Trinkwasser weiterhin klar Priorität hat. Dies gilt für die gesamte Bevölkerung und insbesondere für Pflegeheime, Spitäler, Schulen und das Gewerbe. Es sollen aber auch Alternativen zur Grundwassernutzung geprüft werden. So könnten beispielsweise künstliche Teiche die Bewässerung in Trockenzeiten sicherstellen.
Der SVGW als Hüter der Trinkwasserqualität weist darauf hin, dass auch das Grundwasser keine unerschöpfliche Reserve darstellt und Zusatznutzungen sehr sorgfältig abgeklärt und gegebenenfalls bewilligt werden müssen. Das Wasserdargebot für die Trinkwassernutzung darf durch die zusätzliche Nutzung nicht negativ beeinträchtigt werden. Gerade im Kanton Aargau haben sich die Grundwasserpegel in Seitentäler noch nicht erholt vom Trockensommer 2018. Es muss sehr weitsichtig und haushälterisch mit der Grundwassernutzung umgegangen werden.
Investitionen in die Infrastruktur sind teuer, vor allem wenn sie nur zur Absicherung in Ausnahmesituationen gedacht sind. Die Kosten von Bewässerungsinfrastrukturen müssen nach Ansicht des SVGW in jedem Fall transparent sein und verursachergerecht gedeckt werden. Egal ob eine separate Infrastruktur aufgebaut wird oder die Trinkwasserversorgung erweitert und dazu genutzt werden soll.
Wasserversorgungen müssen nach dem Spitzenbedarf dimensioniert und gebaut werden; höhere Spitzenverbräuche durch Bewässerung wird den Wasserpreis wesentlich nach oben treiben. Diese Mehrkosten dürfen nicht einfach auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt werden.
Was dem Trinkwasserverband aber sauer aufstösst, ist die Formulierung «Im Gegenzug werden die Bauernfamilien […] dafür sorgen, dass die Schutzzonen in den Grundwasserfassungen so bewirtschaftet werden, dass die Wasserqualität weiterhin von höchster Qualität ist.» Der Bauernverband Aargau scheint etwas Wesentliches falsch verstanden zu haben: Die Gewässerschutzgesetzgebung mit dem generellen Verschmutzungsverbot (Art 6.) ist kein «Nice-to-have» - bereits heute sind alle verpflichtet, sie einzuhalten. Gesetze und deren Einhaltung sind schlicht nicht verhandelbar!
Siehe auch Aargauer Zeitung oder Radio SRF
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