Einige Tage später bezog "Erdgas", die Initiative der deutschen Erdgaswirtschaft, Stellung zum Unfall. Sie wies dabei darauf hin, dass für das betroffene Modell eine Rückrufaktion des Herstellers VW gelte. Es sei deshalb unverständlich, wieso trotz des bekannten Risikos CNG getankt wurde. "Erdgas" fordert von VW zu prüfen, ob die Rückrufaktion den Fahrer erreicht habe und wie dies bei allen anderen betroffenen Autofahrern sichergestellt wird.
Grundsätzlich stellt gemäss "Erdgas" aber das Fahren und Tanken mit Erdgas kein Risiko dar. Erdgastanks unterlägen hohen Sicherheitsanforderungen. Die Unfallgefahr gegenüber Benzin- oder Dieselantrieben sei nicht erhöht. Darum sei das Tanken von CNG für alle nicht von der Rückrufaktion betroffenen Fahrzeuge auch weiterhin bedenkenlos möglich. "Erdgas" ging in seiner Stellungnahme davon aus, dass alle CNG-Tankstellen kurzfristig von den Mineralölunternehmen wieder freigegeben werden. Eine Lockerung bei der Sperrung von Tankstellen erfolgte auch nach einigen Tagen, wie "Erdgas" mitteilte.
Auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat zusammen mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDWE) Stellung bezogen. Gemäss den Verbänden gibt es beim derzeitigem Kenntnisstand keinen Schadenszusammenhang zwischen der Erdgastankstelleninfrastruktur und dem Unfall in Duderstadt. Die Erdgastankstellen seien sicher und können weiterhin für die Betankung von Erdgasfahrzeugen genutzt werden.
Der SVGW und VSG (Verein der Schweizer Gaswirtschaft) schliessen sich dieser Position an. Der VSG schreibt in seiner Stellungnahme, dass insbesondere die Tanks zu den sichersten Komponenten am Erdgasfahrzeug gehören und einer speziellen Typenprüfung für den Strasseneinsatz unterliegen. Die Tanks in einem Erdgasfahrzeug hielten ein Mehrfaches des vorgeschriebenen Betriebsdruckes von 200 bar aus. In der Schweiz ist es vorgeschrieben, dass in einem Fahrzeug die gesamte Erdgasanlage alle zwei Jahre durch eine zertifizierte Fachperson überprüft werden muss.
In der Zwischenzeit bietet VW seinen Kunden die Möglichkeit an, mithilfe der Fahrzeug-Identifikationsnummer unter den Kundeninformationen zu überprüfen, ob ihr Erdgasfahrzeug von der Rückrufaktion betroffen ist, wie "Erdgas" informierte. Außerdem stellt Volkswagen für Fahrzeuge, die bereits in der Werkstatt waren, Zertifikate aus, mit denen die schon erfolgte Umrüstung nachgewiesen werden kann.
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