Der SVGW fordert in seiner Stellungnahme, dass für WKK-Anlagen ein System mit nur noch zwei Kategorien angewendet werden soll. Dadurch würden WKK-Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 100kW und 1000kW analog wie Klein-WKK Anlagen behandelt. Damit würden an Stelle der vorgeschlagenen Emissionsgrenzwerte von 150mgNOx/kWh die für Kleinanlagen vorgeschriebenen 250mgNOx/kWh gelten. Für grössere Anlagen, bei welchen ein Katalysatoreinsatz möglich ist, gelten reduzierte Werte von 100mgNOx/kWh. Ebenfalls soll die für kleine WKK-Anlagen vorgesehene Regelung von amtlichen Kontrollen mindestens alle 2000 Betriebsstunden zugunsten einer periodischen Messung alle 2 Jahre ersetzt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass WKK-Anlagen, wie in der Energiestrategie 2050 vorgesehen, ihren Anteil an der Energiewende ökonomisch und ökologisch leisten können.
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