Plattform für Wasser, Gas und Wärme
News
05. Januar 2015

Energiestrategie 2050

Luftreinhalteverordnung soll nur zwei Kategorien von WKK enthalten

In der aktuellen Revision der Luftreinhalteverordnung sind Anpassungen für stationäre Verbrennungsmotoren und Gasturbinen geplant. So soll unter anderem der Grenzwert für NOx weiter gesenkt und periodische Messungen der Abgaswerte eingeführt werden.

Der SVGW fordert in seiner Stellungnahme, dass für WKK-Anlagen ein System mit nur noch zwei Kategorien angewendet werden soll. Dadurch würden WKK-Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 100kW und 1000kW analog wie Klein-WKK Anlagen behandelt. Damit würden an Stelle der vorgeschlagenen Emissionsgrenzwerte von 150mgNOx/kWh die für Kleinanlagen vorgeschriebenen 250mgNOx/kWh gelten. Für grössere Anlagen, bei welchen ein Katalysatoreinsatz möglich ist, gelten reduzierte Werte von 100mgNOx/kWh. Ebenfalls soll die für kleine WKK-Anlagen vorgesehene Regelung von amtlichen Kontrollen mindestens alle 2000 Betriebsstunden zugunsten einer periodischen Messung alle 2 Jahre ersetzt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass WKK-Anlagen, wie in der Energiestrategie 2050 vorgesehen, ihren Anteil an der Energiewende ökonomisch und ökologisch leisten können.

Kommentar erfassen

Kommentare (0)

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.