Abbauprodukte von Pestiziden, Mikroplastik, Nitrat und jüngst PFAS: Fremdstoffe in unseren Trinkwasserressourcen beschäftigen Bevölkerung und Politik. Immer wieder berichten Medien über Grenzwertüberschreitungen und die Konsumentinnen und Konsumenten sind verunsichert. Kann ich weiterhin bedenkenlos Hahnenwasser konsumieren?
Wenig erstaunlich also, dass immer öfter eine aufwendige Trinkwasseraufbereitung gefordert wird. Das ist zwar aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten verständlich, stellt die Politik aber vor eine prinzipielle Frage: Verabschieden wir uns vom bewährten Vorsorgeprinzip?
Die Forderung nach Aufbereitung zielt auf den Kern der Problematik. Wenn Wasserversorger eine aufwendige Aufbereitung installieren – wie eine Anlage zur Umkehrosmose – wird auf der anderen Seite die Forderung nach einem vorsorglichen Ressourcenschutz wegfallen. Wieso sollen Landwirtschafts- oder Industriebetriebe Auflagen hinnehmen oder Gemeinden auf Schutzzonen Rücksicht nehmen, wenn das Rohwasser ohnehin aufbereitet wird?
Für mich ist klar: Wenn wir in der Schweiz Trinkwasser weiterhin als naturbelassenes Produkt an die Bevölkerung abgeben wollen, müssen wir den Ressourcenschutz weiter stärken. Der Bau aufwendiger Wasseraufbereitungsanlagen läuft diesen Bestrebungen zuwider und darf höchstens in Ausnahmefällen die Lösung sein. In diesem Sinn ist die Frage nach der Aufbereitung eine Gretchenfrage: Wollen wir im Wasserschloss Schweiz unsere Trinkwasserressourcen für nachfolgende Generationen erhalten oder verunreinigtes Rohwasser aufwendig, energieintensiv und teuer aufbereiten?
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Ressourcenschutz vs. Aufbereitung
Vorsorgeprinzip
Gretchenfrage Wasseraufbereitung
Ressourcenschutz
Gretchenfrage Wasseraufbereitung